Die meisten der im Verordnungstext geplanten Änderungen betreffen die Kolleginnen und Kollegen an der Europäischen Schule Saarland. Die diesbezüglich im Entwurf stehenden Änderungen sind aus unserer Sicht nachvollziehbar und werden von uns in dieser Stellungnahme nicht detaillierter kommentiert.

Die im Entwurf vorgenommen Änderungen aufgrund ausgelaufener Schulformen sind folgerichtig und gut.

Den Änderungen hinsichtlich des § 10 der PflichtstundenVO stehen wir positiv gegenüber, lässt es doch hoffen, dass dadurch zukünftig alle schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen zentral durch das Ministerium für Bildung und Kultur erfasst werden können.

Als die Interessenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen er-warten wir jedoch, dass einige längst überfällige Änderungen an der Pflichtstundenverordnung vorgenommen werden. Ebenso wie ehemals im Grundschulbereich wurde 2002 die Pflichtstundenzahl im beruflichen Bereich erhöht, dort aber um eine ganze Pflichtstunde. Diese Erhöhung bringt auch entsprechende Vor- und Nachbereitungszeiten von einer Unterrichtsstunde zu Hause sowie zusätzliche Korrekturen und Konferenzen mit sich.

Die Belastung der Lehrkräfte im beruflichen Bereich ist in den letzten Jahren besonders durch die sehr heterogene Schülerschaft und durch die Einführung neuer Schulformen im Bereich des Übergangssystems stark angestiegen.

Ohne alle Mehrbelastungen an dieser Stelle aufzählen zu wollen, ist klar zu erkennen, dass die Anforderungen an alle Lehrkräfte (speziell auch die der Erweiterten Schulleitungen) auf ein nicht mehr erträgliches Maß angestiegen sind. Die Pflichtstundenzahlerhöhung, die einst umgesetzt wurde, als es nicht genügend Lehrkräfte gab und um mit dieser Maßnahme den strukturellen Unterrichtsausfall zu verringern, ist nicht mehr vertretbar. Im Jahr 2002 wurde seitens des MBK gegenüber den Vertretern des HPR der Beruflichen Schulen immer wieder kommuniziert, dass die Erhöhung um eine Stunde nur vorübergehend wäre und dass diese wieder zurückgenommen werde, wenn der strukturelle Unterrichtsausfall an den Beruflichen Schulen abgebaut sei. Aktuell ist dieser Unterrichtsausfall erfreulicherweise weitestgehend abgebaut, so dass es endlich an der Zeit wäre, diese längst überfällige Reduzierung auf 24,5 Wochenstunden durchzuführen.

Wir appellieren hier an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Wenn er möchte, dass die Lehrkräfte an beruflichen Schulen mit Freude ihre Arbeit bis zum Erreichen der Altersgrenze verrichten können, darf er nicht ständig die Belastungen unserer Kolleginnen und Kollegen erhöhen, er muss sich auch um sie kümmern, damit Projekte wie die „Gesunde Schule“ nicht nur „leere Worthülsen“ sind!

Ein Blick zu unseren Nachbarn in Rheinland-Pfalz zeigt, dass es auch anders geht. Dort beträgt die Pflichtstundenzahl im beruflichen Bereich 24 Wochenstunden – bei einer höheren Besoldung.

Im Einzelnen fordern wir eine Änderung der Pflichtstundenverordnung in folgenden Punkten:

Zu §3 der PVO:

Wir fordern eine Absenkung der Regelstundenzahl an beruflichen Schulen auf 24,5 Wochenstunden.

Zu den §4 und §6 der PVO; Änderung der Gewichtungsfaktoren:

In der Anlage zur Pflichtstundenverordnung wird für die einzelnen Schulformen geregelt, welche Basiszahlen und Gewichtungsfaktoren für die Anrechnungsstunden gewährt werden.

Die Gewichtungsfaktoren bzgl. §6 für die beruflichen Vollzeit- und Teilzeitschulen müssen erhöht werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass allgemeinbildende Schulen im Sek. II-Bereich hier einen Faktor g (§6) von 0,06 haben und die beruflichen Vollzeitschulformen von nur 0,03 und die Teilzeitschulformen sogar nur einen Faktor von 0,012. Jedes BBZ hat eine Vielzahl verschiedener Schulformen zu organisieren. Jede allgemeinbildende Schule hat nur eine (!) Schulform zu verwalten. Bei einer angenommenen Größe von 1000 Schülerinnen und Schülern bekommt ein Gymnasium bis zu 62 Anrechnungsstunden für die Schule (was auch absolut notwendig ist), ein BBZ jedoch nur zwischen 14 und 32.

Wir fordern hier eine Erhöhung des Faktors g, §6; für die beruflichen Vollzeitschulformen von 0,03 auf 0,05. Das Ungleichgewicht zu den allgemeinbildenden Schulen ist nicht nachvollziehbar und muss unbedingt beseitigt werden, indem die Zahl der Anrechnungsstunden für die beruflichen Vollzeitschulformen erhöht wird.

Es ist für uns ebenso nicht zu verstehen, warum die beruflichen Teilzeitschulformen in dieser Anlage der Pflichtstundenverordnung seit Jahren deutlich schlechter gestellt werden als andere Schulformen. Aus folgenden Gründen sind die Gewichtungsfaktoren unserer Meinung nach für die beruflichen Teilzeitschulformen auf das gleiche Niveau wie die für die beruflichen Vollzeitschulformen zu erhöhen:

  • Jeder Teilzeitschüler bzw. jede Teilzeitschülerin wird genau wie jeder Vollzeitschüler bzw. -schülerin im Verwaltungsprogramm erfasst und geführt, es erhalten alle Schülerinnen und Schüler zwei Zeugnisse im Jahr. Somit ist der Verwaltungsaufwand gleich.
  • Es findet eine intensive Kommunikation mit den Betrieben und den Eltern statt, vergleichbar der Kommunikation mit den Eltern in den Vollzeitschulformen.
  • Viele Schülerinnen und Schüler absolvieren im Laufe von zwei bis drei Jahren Schulzeit mehrere Prüfungen.
  • Im kaufmännischen Bereich plant die Schulleitung in jedem Schuljahr für die Kammern vier schriftliche Prüfungen für die Berufsschüler/-innen und führt sie durch (2 Zwischenprüfungen, 2 Abschlussprüfungen (bzw. Teil 1 und Teil 2 der Prüfung)). Hinzu kommen die mündlichen Prüfungen zweimal im Jahr.
  • Die Lehrkräfte werden teilweise mit der Erstellung von Prüfungsaufgaben betraut und bekommen nach wie vor dafür keine Anrechnung in Form von Stundendeputaten.
  • Die Schulleitungsmitglieder bzw. die Lehrkräfte müssen zudem an den Sitzungen der jeweiligen Berufsbildungsausschüsse teilnehmen.
  • Das Organisieren der neuen Klassen dauert oft bis zu den Herbstferien, da sich viele Schüler erst verspätet einfinden.

All diese Gründe zeigen, dass der Faktor G, §4, von 0,006 auf mindestens 0,015 und der Faktor g, §6, von 0,012 auf mindestens 0,05, analog zu den beruflichen Vollzeitschulen erhöht werden muss.

Zum §5 der PVO:

Die weiteren Anrechnungsstunden für die Schulleitung sind nicht ausreichend. Gerade im Bereich der erweiterten Schulleitung sind die möglichen Anrechnungsstunden zu knapp bemessen. Wir fordern daher eine Erhöhung des Prozentsatzes von 90 % auf 100 %. Gerade für die Abteilungsleiter sind in den letzten Jahren sehr viele organisatorische Aufgaben hinzugekommen, so dass die momentane Unterrichtsverpflichtung deutlich zu hoch ist.

Wir fordern eindringlich, dass diese längst überfälligen Anpassungen der Pflichtstundenverordnung an die Realität der schulischen Gegebenheiten an den Berufsbildungszentren im Zuge der Überarbeitung der Pflichtstundenverordnung vorgenommen werden.