Es liegen im Rahmen der Einkommensrunde „Öffentlicher Dienst der Länder“ schwierige Wochen hinter uns. Dennoch konnte bei den äußerst komplizierten Einkommensverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in der 3. Verhandlungsrunde am 9. Dezember ein Ergebnis erreicht werden, das in seiner Wertigkeit dem TVöD-Abschluss vom Frühjahr entspricht.

Direkt im Anschluss, aber auch schon in den Wochen davor, hat der dbb-Landesvorstand die Gespräche mit der Landesregierung und den Landtagsfraktionen gesucht, um deutlich zu machen, dass die Beamtenschaft bei dieser Einkommensrunde nach 10 Jahren Haushaltssanierung durch die Schuldenbremse eine Gleichbehandlung und Wertschätzung erfahren muss. Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) hat in der Landtagssitzung vom 12. Dezember 2023 zugesagt, das Tarifergebnis der Länder vom 9. Dezember 2023 systemgerecht und zeitgleich auf die Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zu übertragen. Der Finanzstaatssekretär Wolfgang Förster (SPD) hat die Aussage der Ministerpräsidentin bestätigt. Auch soll die Inflationsausgleichszahlung in Höhe des Ruhegehaltssatzes an die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger gezahlt werden. Damit ist eine gewichtige Forderung des dbb erfüllt und der Weihnachtsfrieden im Bereich des öffentlichen Dienstes im Saarland bleibt gewahrt. Die Landesregierung hat damit Wort gehalten.

Ein Spitzengespräch zur Besoldungsübertragung zwischen der Landesregierung und dem dbb ist bereits für den 16. Januar 2024 terminiert. Über die weiteren Gespräche und den Gesetzesentwurf zur Besoldungs- und Versorgungs-anpassung werden wir Sie zeitnah informieren!