Die Verbände der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen (VLW) und der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (VLBS) begrüßen die Entscheidung der Ministerin für Bildung und Kultur, Frau Streichert-Clivot, dass ab dem 26.10.2020 eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler an den Beruflichen Schulen besteht. Dies hatten VLW und VLBS bereits mehrfach im Vorfeld eingefordert.

Dazu Pascal Koch, Landesvorsitzender des VLW: „Die Maskenpflicht gilt vorerst nur für zwei Wochen. Jedoch wurde uns von der Ministerin zugesichert, dass die Maskenpflicht jeweils anhand des Infektionsgeschehens verlängert werden kann. Zudem ist die Entscheidung, die Lehrkräfte nicht zum Tragen einer Maske zu verpflichten, aber es ihnen dringend zu empfehlen, richtig. Die Lehrkräfte können so entsprechend der individuellen Unterrichtsbedingungen sowie unter Beachtung des notwendigen Sicherheitsabstandes selbst entscheiden, wann und wie lange eine Maske getragen wird.“

Bernd Haupenthal, stv. Vorsitzender des VLBS: „Für VLW und VLBS ist es dabei wichtig, Schulschließungen zu vermeiden und möglichst lange den Präsenzunterricht zu gewährlisten, ohne jedoch die Lehrkräfte und den Schülerinnen und Schülern einem unkalkulierbaren Risiko auszusetzen. Unterricht im Wechselbetrieb bietet viele Nachteile für die Schülerinnen und Schüler und ist für die Lehrkräfte mit einem deutlich höheren Aufwand verbunden als der Präsenzunterricht. Dennoch muss auch diese Alternative bei weiter ansteigenden Infektionszahlen möglich sein.“

Pascal Koch und Bernd Haupenthal werden im November 2020 gemeinsam Termine zur Haushaltsberatung bei den jeweiligen Fraktionen des Landtages wahrnehmen. Dabei werden wir u. a. fordern, mehr Geld für Planstellen und befristete Lehrerstellen zur Verfügung zu stellen, damit an den BBZ große Klassen oder Klassen, die in zu kleinen oder schlecht zu lüftenden Räumen unterrichtet werden, ggf. geteilt werden können.

Bernd Haupenthal ergänzt: „Zudem setzen wir uns weiter dafür ein, dass allen Lehrkräften, die eine FFP-2 Maske während des Unterrichts tragen möchten, diese in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt werden, unabhängig davon, ob sie vulnerabel sind oder nicht. Dies gehört aus unserer Sicht zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn!“

„Des Weiteren müssen für Klassenräume, die nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, um effektiv gelüftet zu werden, sofort andere Konzepte ggf. auch mit raumlufttechnischen Anlagen umgesetzt werden. Denn Schulräume, die nicht ausreichend gelüftet werden können, sind derzeit nicht für den Unterricht geeignet. Die gesundheitliche Unversehrtheit der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler muss immer an erster Stelle stehen.“, sagen Pascal Koch und Bernd Haupenthal.