Beamtinnen und Beamte haben Anspruch darauf, dass ihre Besoldung entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung gewährt wird. Dadurch soll dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation Rechnung getragen werden, welcher den Beamten die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit sichert und einen seinem Amt angemessenen Lebenskomfort ermöglichen soll.
Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in seiner grundlegenden und umfassenden Entscheidung vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.: 2 BvL 5/13 – ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen.