Bei Corona-Fällen an saarländischen Schulen soll künftig nicht mehr die ganze Klasse, sondern nur noch die direkten Kontaktpersonen in Quarantäne. Voraussetzung ist, dass der Muster-Hygieneplan an den betroffenen Schulen strikt eingehalten wird. Demnach soll ein Lüftungsprotokoll von den Lehrkräften geführt werden. Ebenso wird eine Dokumentationspflicht für den Mund-Nasen-Schutz gefordert. (laut SZ vom 11.11.2020)
Für die Verbände der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen (VLW) und der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (VLBS) stellt sich dabei die Frage, wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll.
Pascal Koch, 1. Vorsitzender des VLW: „Die Zeiten zu dokumentieren, in denen ein Fenster zum Lüften geöffnet wird, ist das eine, aber wie soll das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes dokumentiert werden? Es ist illusorisch zu denken, dass alle Schülerinnen und Schüler bei einem Lehrerwechsel auf ihren Stühlen sitzen bleiben. Aufgrund der sehr dünnen Personaldecke muss häufig eine Lehrkraft mehrere Klassen gleichzeitig betreuen. Das führt dazu, dass die Schülerinnen und Schüler oft ohne permanente Aufsicht sind. Es ist unmöglich, lückenlos nachzuweisen, welcher Schüler wo gesessen hat und ob er den Mund-Nasen-Schutz richtig und permanent getragen hat.“
Bernd Haupenthal, 2. Vorsitzender des VLBS, ergänzt: „Die ohnehin schon sehr hohe Belastung der Lehrkräfte ist durch die Corona-Pandemie noch einmal deutlich gestiegen. Auch müssen die Lehrkräfte seit Monaten schon deutlich mehr Pausen-, Hof,- und Fluraufsichten wahrnehmen. Dabei kommen die eigenen Erholungspausen viel zu kurz. Nun wird den Lehrkräften auch noch die Verantwortung der Dokumentation zugeschoben. Darüber hinaus müssen im Falle einer Teilquarantäne in einer Klasse zusätzlich zum regulären Unterricht auch noch zeitintensiv diejenigen Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne befinden, digital beschult werden. Dadurch wird die Belastung erneut deutlich ansteigen.“
Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wie ein solches Konzept in der Praxis erfolgreich umgesetzt werden soll. Das hat mit guter Dokumentation nichts zu tun. Zumal in der Schulverordnung zur Mund-Nasen-Bedeckung vom 7. November 2020 in § 1a Abs. 4 folgender Wortlaut zu finden ist: „Während Klassen- oder Kursarbeiten besteht keine Verpflichtung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung. Darüber hinaus entscheiden die Lehrkräfte, inwiefern, unter Berücksichtigung pädagogisch-didaktischer Gründe und der Verstärkung anderer Schutzmaßnahmen, eine situationsbezogene kurzzeitige Ausnahme von der Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung gewährt werden kann.“ Diese Verordnung ist vollkommen widersprüchlich zu der neuen Quarantäne-Empfehlung! Wie sollen die Lehrkräfte den Schülerinnen und Schülern diesen Widerspruch erklären und gleichzeitig darauf verweisen, dass es zwingend notwendig ist, die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen?
Der Gesundheitsschutz der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler muss höchste Priorität haben! Die vorliegende Quarantäne-Empfehlung lässt vermuten, dass der Gesundheitsschutz in den Hintergrund rückt, um möglichst lange möglichst vielen Schülerinnen und Schülern eine Teilnahme am Präsenzunterricht zu gewährleisten.
P.S.: Es ist für uns nach wie vor nicht nachvollziehbar, warum immer noch nicht für alle Lehrkräfte, die das wünschen, seitens des Dienstherrn eine ausreichende Anzahl qualitativ hochwertiger FFP2-Masken bereitgestellt wird.