BvLB-Appell an die Kultusminister: Risikogruppen klar definieren und Gesundheitsschutz gewährleisten.

Der Druck auf dem Kessel ist groß. Nach jetzigem Stand der Dinge sollen auch die beruflichen Schulen nach dem 20. April wieder öffnen und bundesweit mit dem gewohnten Präsenzunterricht starten. Ob tatsächlich die Normalität Einzug hält, halten selbst die Kultusminister für unwahrscheinlich und entwickeln entsprechende Szenarien. „Was auch immer die Kultusminister nach Ostern entscheiden, der Wiedereinstieg in den Schulalltag ist an Mindestanforderungen gekoppelt. Die Risikogruppen müssen klar definiert sein. Der Mindestabstand in den Klassenräumen muss gewährleistet sein. Die hygienischen Bedingungen müssen dem Infektionsschutzgesetz genügen. Und der Gesundheitsschutz muss für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler gleichermaßen garantiert sein. Andernfalls kann der Unterricht an beruflichen Schulen nicht starten“, sagen Joachim Maiß und Eugen Straubinger, Vorsitzende des Bundesverbandes für Lehrkräfte der Berufsbildung e.V. (BvLB).

Fakt ist: Wenn die Politik entscheidet, wann und wie auch immer die Schulen – auch mit Blick auf Abschlussprüfungen – wieder zu öffnen sind, wird mit dem dann gesetzten Datum, die Verantwortung für die praktische Umsetzung auf die Schulleitungen delegiert. „Im Regelfall ist diese Vorgehensweise ja auch gut und richtig. Nur in der Krise kann die Schulleitung diese Verantwortung gar nicht übernehmen, ohne glasklare Vorgaben rund um den Gesundheitsschutz zu haben“, sagt Maiß. Dazu zählt auch, dass Desinfektionsspray und mögliche Atemschutzmasken, über deren verpflichtendes Tragen zunehmend in der Fachwelt diskutiert wird, in ausreichendem Maße vorhanden sind. „Wenn beispielsweise kontaktlose automatische Türöffnungssysteme gefordert sein sollten, muss vor der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts der Einbau garantiert sein. All das muss mit bedacht werden“, sagt Straubinger.

Daher appelliert der BvLB an die Kultusminister, nicht nur ein Datum zu benennen, sondern bundesweit für einheitliche Mindeststandards zu sorgen. „Alles andere wäre grob fahrlässig und kann von den Berufsbildnern nicht mitgetragen werden“, sagen Maiß und Straubiger unisono.

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