Eine Mindestvergütung für Auszubildende, international vergleichbare Abschlussbezeichnungen und mehr Möglichkeiten, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren sind die Kernpunkte des Gesetzentwurfs zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung. Der Entwurf hat am 29. November im 2. Durchgang den Bundesrat passiert und wird somit als Gesetz am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
„Das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz macht die berufliche Bildung bei potenziellen Auszubildenden und Unternehmen noch attraktiver“, betont BvLB Vorsitzender Eugen Straubinger. „Mit der Wettbewerbssteigerung gelingt es noch besser, junge Menschen und deren soziales Umfeld von dem Dualen System zu überzeugen, damit ausreichend Fachkräfte ausgebildet werden können“, so BvLB-Vorsitzender Joachim Maiß.
Auszubildende erhalten z.B. zukünftig eine monatliche Mindestvergütung von zunächst 515 Euro im ersten Lehrjahr. „Die Mindestvergütung setzt dort an, wo es keine Tarifbindung gibt. Sie hält Maß und Mitte, schafft Transparenz und steigert die Attraktivität, wo Fachkräftenachwuchs dringend gesucht wird.“, erläutert Straubinger.
Weitere Bausteine des Gesetzespakets sind klare Bezeichnungen für die beruflichen Fortbildungen. Künftig heißen die beruflichen Fortbildungsstufen „Geprüfte Berufsspezialistin“ bzw. „geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“. Die etablierte und international mit hoher Wertschätzung belegte Qualifikationsbezeichnung „Meister/in“ wird durch die Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ ergänzt, aber nicht verdrängt.
„Mit den neuen Abschlussbezeichnungen, insbesondere „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ wird die Gleichwertigkeit von beruflichen Fortbildungsabschlüssen mit Hochschulabschlüssen aufgezeigt“, betont Maiß. „Durch die englischen Bezeichnungen soll zudem die internationale Anschlussfähigkeit gesichert werden. Die Mobilität für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger wird gefördert.“, führt Straubinger aus. „In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die beruflichen Schulen in die Fort- und Weiterbildung einzubinden, damit ein bedeutender Beitrag für die kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung und Sicherstellung der Modernität der beruflichen Bildung insgesamt geleistet werden kann“, fordert Maiß.
„Mit dem Gesetz wird ein Schritt in die richtige Richtung gemacht. Dennoch bleiben die Änderungen – bis auf wenige Ausnahmen – weit hinter den Erwartungen und Ansprüchen eines modernen Berufsbildungssystems zurück. Mit dem Gesetz gelingt es nicht, die berufliche Bildung an die Bedingungen einer weltweit agierenden, digitalisierten und dienstleistungsorientierten Wirtschaft anzupassen.“, sind sich die beiden Bundesvorsitzenden einig.