Am 21.09.21 hat der saarländische Ministerrat beschlossen, dass ab dem 22.09.21 die Maskenpflicht im Unterricht nicht mehr gilt. Für die Verbände der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen (VLW) und der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (VLBS) ist diese Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollziehbar, da erst vor Kurzem die Verlängerung der Maskenpflicht bis Anfang Oktober durch die Landesregierung beschlossen wurde. Das gilt umso mehr, als dass die jetzige Regelung Lehrkräfte verpflichtet, die Maske im Verwaltungsbereich und im Lehrerzimmer zu tragen, während diese Verpflichtung im Klassensaal, beim Sportunterricht und sogar beim Musizieren aufgehoben wurde. Den Verbänden ist besonders wichtig, dass den Lehrkräften auch am Platz im Lehrerzimmer maskenfreie Pausen ermöglicht werden, da gerade bei den Lehrkräften die Impfquote sehr hoch ist.
Diese Entscheidung führt bei unseren Kolleginnen und Kollegen zu sehr gemischten Gefühlen. Zum einen ist es natürlich so, dass die Masken eine sehr große Belastung beim Unterrichten darstellen, andererseits gibt es teilweise ein sehr großes Unbehagen in Klassenräumen zu unterrichten, in denen sich nach wie vor viele ungeimpfte Schülerinnen und Schüler befinden. Gerade in den Klassen der AV und der BFS ist ein Großteil der Schülerschaft noch nicht geimpft.
Des Weiteren stellt sich den Verbänden die Frage, inwieweit die bisher geltenden Quarantäneregelungen, die ja u. a. vom Tragen der Masken im Unterricht abhängig gemacht wurden, in den nächsten Tagen umgesetzt werden sollen und somit sowohl die Schulleitungen als auch die Gesundheitsämter vor schwierige Entscheidungen stellen. Müssen wir folglich damit rechnen, nun wieder ganze Klassen in Quarantäne zu schicken?
Der gestrige Beschluss hat aber auch gezeigt, dass die besondere Situation der Beruflichen Schulen nicht im Fokus der saarländischen Regierung liegt. Gemäß den Zahlen des RKI der letzten Woche ist klar zu erkennen, dass die Altersklasse der 14- bis 24-jährigen die höchsten Inzidenzen innerhalb der Gesamtbevölkerung einnimmt. Zudem haben viele Schülerinnen und Schüler sowohl in ihren Praktikums- als auch Ausbildungsbetrieben zahlreiche Kontakte zu anderen Personen. Wäre es aus diesen Gründen nicht verantwortungsvoller gewesen, die bis zum 2. Oktober geltende Maskenpflicht beizubehalten?
Wichtig ist es jetzt, das Infektionsgeschehen weiter im Auge zu behalten und bei steigenden Infektionszahlen oder bei vermehrten Ausbrüchen in Schulen zur Maskenpflicht zurückzukehren, um so Wechselunterricht zu vermeiden. Der Gesundheitsschutz aller am Schulleben Beteiligten hat oberste Priorität!