Vergleich der laufenden Bezüge (Besoldungsordnung A) nach bisheriger Rechtslage und nach dem
„Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen
Alimentation im Saarland“, Januar 2023 bis Dezember 2026.
Stammdaten (Stand 01/2023)
Nur zur Kontrolle — gerechnet wird aus dem Ankerdatum rechts.
Beginn des Aufstiegs in der Erfahrungsstufe — der Stichtag Ihrer Bezügemitteilung, ab dem
der Stufenlauf rechnet. Kein Aufstiegsdatum, sondern der Ausgangspunkt, von dem aus die 2-, 3- und
4-jährigen Stufenzeiten fortlaufend hochgerechnet werden.
Bestimmt, ab welcher Stufe die Uhr am Ankerdatum beginnt. Angehakt (§ 67
Abs. 2 SBesG): immer ab Stufe 1, unabhängig von der Eingangsstufe irgendeiner Besoldungsgruppe — weil das
damalige, altersbezogene Besoldungsdienstalter beim Übergang 1:1 als fiktiver Beginn der Erfahrungszeit
übernommen wurde. Abgehakt (§ 30 Abs. 1 SBesG wörtlich, Neueinstellung ab 1.7.2009): direkt an
der Eingangsstufe des Amtes der Einstellung (siehe Feld unten), ohne Vorlaufzeit — und dort
bleibt der Startpunkt der Uhr für immer stehen, unabhängig von jeder späteren Beförderung.
Nur bei abgehaktem Schalter maßgeblich: die Erfahrungsstufen-Uhr beginnt an der
Eingangsstufe dieses Amtes und läuft dort unverändert weiter — auch nach einer späteren
Beförderung in eine andere Besoldungsgruppe. Der Anfangswert der Erfahrungsstufe einer höheren
Besoldungsgruppe nach einer Beförderung ist für die Uhr irrelevant.
Aufstiegsrhythmus (fest hinterlegt, nicht änderbar)
Wartezeit zwischen den Erfahrungsstufen: Stufe 1 bis 5 je 2 Jahre,
Stufe 5 bis 9 je 3 Jahre, ab Stufe 9 je 4 Jahre. Stufe 12 ist Endstufe; zusätzlich endet der Aufstieg an der
Endstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe. Nur zur Einsicht dargestellt — der Rechner rechnet immer mit diesen Werten.
Manuelle Änderungen (Zeitstrahl)
Beliebig viele Ereignisse, gültig „ab Monat/Jahr“ innerhalb 01/2023–12/2026. Neue Ereignisse hängen sich unten an und bleiben dort stehen, unabhängig vom eingetragenen Datum; die Plakette „N. wirksam“ zeigt, an welcher Stelle ein Ereignis zeitlich greift. Nicht gesetzte Felder eines Ereignisses bleiben unverändert. Wird die Besoldungsgruppe ohne neu gesetzte Stufe geändert, bleibt die Erfahrungszeit erhalten; liegt die rechnerische Stufe unter der Eingangsstufe der neuen Gruppe, wird sie darauf angehoben (in der Monatstabelle vermerkt).
Teilzeit & Elternzeit
Beliebig viele Zeiträume. Teilzeit kürzt Nachzahlung
und zu viel gezahlten Familienzuschlag anteilig zur Quote (§ 6 SBesG). Elternzeit setzt beides für
die betroffenen Monate auf 0 € — dort gibt es keine laufenden Dienstbezüge, gegen die eine Änderung wirken könnte.
Ein Zeitraum ohne festgelegtes Ende läuft bis 12/2026. Überschneiden sich Zeiträume, hat Elternzeit Vorrang; bei
mehreren überlappenden Teilzeit-Zeiträumen gilt der zuletzt in der Liste stehende.