Dem Bundesverfassungsgericht liegen vier Verfassungsbeschwerden gegen das Streikverbot für Beamte vor. Geklagt haben vier beamtete Lehrer aus den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Diese hatten sich an Warnstreiks beteiligt, zu denen die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) aufgerufen hatte. Aufgrund ihrer Streikteilnahme wurden sie disziplinarrechtlich belangt. Die Kläger werden von der GEW unterstützt.

Anlässlich der Verhandlung machte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach deutlich: „Beamtenstatus und Streikrecht sind nicht vereinbar. Wir stehen uneingeschränkt zum verfassungsrechtlich geschützten Streikrecht. Die Verfassung garantiert mit dem Berufsbeamtentum und seinen Grundsätzen einen streikfreien Bereich, mit dem eine ständige Aufgabenerledigung in den staatlichen Bereichen sichergestellt wird.“ (…)

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